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AMS Software GmbH

Unser Unternehmensziel

Wir haben uns auf die Erstellung von Software zur Berechnung von Ruhegehältern nach dem BeamtVG und den Beamtenversorgungsgesetzen in den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Hostein spezialisiert.

Das Versorgungsrecht für Beamte/Beamtinnen  wurde seit 1991 in sehr kurzen Zeitabständen zunächst bundesweit und dann auch länderspezifisch reformiert. Eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen "verkomplizieren" die Materie zusätzlich. Die manuelle Berechnung gestaltete  sich daher immer schwieriger. Hier setzt unsere Software an: Sie begleitet den Sachbearbeiter/die Sachbearbeiterin bei der Fallbearbeitung, sie unterstützt ihn/sie bei den oft komplexen und zeitaufwändigen  Rechenvorgängen und stellt ihm/ihr schließlich absendereife Bescheide zur Verfügung. 

Die Software wird laufend aktualisiert und dabei an die gesetzlichen Änderungen angepasst; sie berücksichtigt sowohl Bundes- als auch Landesrecht. Sie ist bei einer Vielzahl von Behörden (Kommunen, Körperschaften, Ministerien, Bundesanstalten) im Einsatz. Bitte beachten Sie auch unsere Referenzen
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